Neues Transparenzgesetz ab 1. Oktober 2026
Mit dem neuen Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) wird in der Schweiz ein Transparenzregister eingeführt.
Mit dem neuen Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) wird in der Schweiz ein Transparenzregister eingeführt. Dieses enthält Informationen über die wirtschaftlich berechtigten Personen von Unternehmen, die dem Gesetz unterstehen.
Die meldepflichtigen Unternehmen sind verpflichtet, die erforderlichen Angaben selbständig an das Register zu übermitteln und aktuell zu halten. Das Gesetz betrifft einen grossen Teil der in der Schweiz tätigen juristischen Personen, insbesondere Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften sowie weitere Rechtsformen.
Mit dem Transparenzregister soll die Transparenz über die wirtschaftlich berechtigten Personen von juristischen Personen erhöhen und die Nachvollziehbarkeit von Eigentums- und Kontrollverhältnissen verbessern. Das Transparenzregister leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung internationaler Standards, insbesondere der Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF/GAFI), und stärkt damit die Integrität und Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Wirtschafts- und Finanzplatzes.
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Neues Transparenzgesetz ab 1. Oktober 2026 Kurzübersicht [pdf, 371 KB]


