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Neue MWST-Sätze ab 01.01.2024

Nachdem mit der Ablehnung der Vorlage "Altersvorsorge 2020" vom 24.09.2017 die Mehrwertsteuersätze auf 01.01.2018 gesenkt wurden, erfolgt jetzt mit Volksentscheid vom 25.09.2022 die Erhöhung der Mehrwertsteuer per 01.01.2024.

Die Änderung des AHV-Gesetzes (AHV 21) und die Zusatzfinanzierung der AHV durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer wurde am 25.09.2022 vom Volk angenommen. Dies führt zu einer MWST-Satz Erhöhung auf den 01.01.2024. 

Wir empfehlen Ihnen, schon heute die entsprechend vorbereitenden Massnahmen zu treffen wie z.B.

  • Anpassung der MWST-Sätze in der Buchhaltung
  • Prüfung der Anwendung von alten oder neuen MWST-Steuersätzen bei der Fakturierung (Teilzahlung, Vorauszahlung, Akontozahlung, periodische Leistungen etc.)
  • Prüfung der Anwendung von MWST-Steuersätzen bei Entgeltsminderungen, Jahresbonifikationen, Retouren und Rückgängigmachung von Leistungen
  • Anpassung im Bereich Hotel- und Gastgewerbe für Arrangements die vom 2017 ins 2018 überdauern
  • Vorgehen bei bereits fakturierten Akontozahlungen zum alten, aktuell gültigen MWST-Steuersatz

Mit der MWST-Info Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024 verschaffen Sie sich einen guten Überblick.
MWST-Info Steuersatzerhöhung per 01.01.2024 [pdf, 817 KB]

Gerne unterstützen wird Sie bei dieser Umstellung kompetent und zeitgerecht.