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Sozialversicherungen per 1. Januar 2024

Die Reform AHV 2021 wurde angenommen und wird per 01.01.2024 umgesetzt. Grenzwerte resp. Prozentsätze ändern sich im 2024 nicht. Was aber insbesondere ändert ist die flexible Pensionierung (kann auf den Monat definiert werden) und die Möglichkeit, mit dem Verzicht des Rentnerfreibetrages allfällige Beitragslücken zu schliessen.

Die Reform AHV 2021 wurde angenommen und wird per 01.01.2024 umgesetzt.
Grenzwerte resp. Prozentsätze ändern sich im 2024 nicht. Was aber insbesondere ändert ist die flexible Pensionierung (kann auf den Monat definiert werden) und die Möglichkeit, mit dem Verzicht des Rentnerfreibetrages allfällige Beitragslücken zu schliessen. 
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Sozialversicherungen 2024.pdf [pdf, 362 KB]